Leistungen des Lohnsteuerhilfevereins
- Analyse Ihrer steuerlichen Situation
- Beratung bei der Steuerklassenwahl
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Erstellung der Erklärung zur gesonderten/einheitlichen Feststellungserklärung
- Einreichung Ihrer Steuererklärung beim für Sie zuständigen Finanzamt
- Klärung von Sachverhalten in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt
- Ermittlung der zu erwartenden Steuererstattung/Steuernachzahlung
- Prüfung von ergangenen Steuerbescheiden
- fristgerechte Einreichung von Einsprüchen bei unrichtigen Steuerbescheiden (bis zur Klage vor den Finanzgericht)
- Beantragung von Kindergeld
- Beantragung von Freistellungsaufträgen bei Einkünften aus Kapitalvermögen
- Beantragung von Lohnsteuerermäßigungen für das Folgejahr
- Tipps und Anregungen zur Senkung der steuerlichen Belastung der Folgejahre
Die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins erwerben durch ihre Mitgliedschaft grundsätzlich Ansprüche auf Hilfeleistung bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten (Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärungen) sowie bei der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Steuervorteile.
Für die ganzjährige Hilfe werden keine zusätzlichen Kosten neben dem Mitgliedsbeitrag erhoben.